Schadenerledigung
Härtetest für die Beweissicherung
Qualität und Verlässlichkeit der Beweissicherung kommen beim Eintreten eines Schadens zum Tragen. Gilt es vermeintliche Schäden bei Nachbarliegenschaften zu entschädigen, bilden die Veränderungen, die im Rissprotokoll der Schlusskontrolle dokumentiert sind, die Grundlage der Schadenerledigung.
In der Phase der Schadenerledigung profitiert die Bauherrschaft von den vielfältigen bautechnischen Erfahrungen von Steiger Baucontrol sowie vom Werkzeug der Kostenanalyse.
Steiger Baucontrol versteht sich dabei als neutrale Instanz und achtet darauf, dass die Sicht der Eigentümer der Nachbarliegenschaft ebenso in die Beurteilung einfliesst wie jene der Bauherrschaft.
Grosse Bedeutung haben nun Schadenmeldungen, die bereits in der Bauphase eingegangen sind. Sie erhöhen die Glaubwürdigkeit der Aussagen, wenn es darum geht, einen Schaden mit den Bauarbeiten in einen plausiblen Zusammenhang zu bringen. Nachmeldungen Monate nach Bauabschluss lassen eher Zweifel daran aufkommen.
Wichtig sind eingegangene Schadensmeldungen.
Stufenweise Schadenerledigung
Das Vorgehen bei der Schadenerledigung unterscheidet sich von Fall zu Fall. Bevor die eigentliche Schadenerledigung angegangen werden kann, sind jene Liegenschaften auszuscheiden, bei denen Haftungsansprüche ausgeschlossen werden können.
Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche setzt das Gesetz einen klaren Rahmen. Für den Anspruch auf Schadenersatz muss ein kausaler Zusammenhang zwischen der Baustelle und dem Schaden bestehen. Den Nachweis dafür müssen grundsätzlich die allenfalls Geschädigten erbringen. Basis für die Schadensbemessung ist schliesslich der Zeitwert sowie die monetäre Einbusse.
Transparente Kostenanalyse
Das Werkzeug «Kostenanalyse» von Steiger Baucontrol eignet sich dafür, die Abgeltung für allfällige Schäden zu ermitteln. Für die Kostenanalyse werden die in der Schlusskontrolle dokumentierten Veränderungen (Schäden) systematisch eingeschätzt und bewertet.
Grossen Wert legt Steiger Baucontrol dabei auf eine hohe Transparenz bei der Herleitung der einzelnen Kostenelemente. Die Bewertung erfolgt in der Regel im Sinne eines Beitrags an eine künftig anstehende Renovation. Eine weitere Methode von Steiger Baucontrol erlaubt es zudem, die natürliche Rissentwicklung zu berücksichtigen.
Klare Signale und juristische Schritte
Erweisen sich die Bemühungen um eine gütliche Schadenerledigung als erfolglos, gilt es, den Zeitpunkt des Verhandlungsabbruchs frühzeitig zu erkennen und entsprechend klar zu signalisieren. In einigen Fällen kommt auf diese Weise doch noch eine Einigung zustande. Weitere Schritte sind ansonsten vom vermeintlich Geschädigten über juristische Instanzen zu veranlassen.
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