Vorsorgliche Beweisaufnahmen und Überwachung schaffen Vertrauen und helfen Bauprozesse optimieren. Wohl deshalb regelt die breit angewandte Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten (Werkvertragsnorm), im Artikel 111 die Zuständigkeit für die Beweissicherung, das heisst die Beschaffung der erforderlichen Beweismittel vor Baubeginn.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Publikation:
Bauherrenrisiken und Schadenmanagement (> PDF).
» Erschütterungsmessungen/-überwachungen
Vorsorgliche Beweisaufnahmen und Überwachung schaffen Vertrauen und helfen Bauprozesse optimieren. Wohl deshalb regelt die breit angewandte Norm SIA 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten (Werkvertragsnorm), im Artikel 111 die Zuständigkeit für die Beweissicherung, das heisst die Beschaffung der erforderlichen Beweismittel vor Baubeginn.
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Bauherrenrisiken und Schadenmanagement (> PDF).
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